Die Ehe im islamischen Recht

Die Ehe im Islam

Eine Ehe ist im Islam ein einfacher Vorgang zwischen Mann und Frau, bei dem die Eheleute einen gemeinsamen Vertrag abschließen, der als Nikah bezeichnet wird und alle rechtliche Fragen regelt.

Die Ehe im islamischen Recht
Die Ehe im islamischen Recht: Das gilt es zu beachten!

In unserem Beitrag beantworten wir relevante Fragen rund um die Eheschließung nach islamischen Recht.

Welche Personen dürfen islamisch heiraten?

Eine Eheschließung nach dem Islam dürfen Männer und Frauen mit muslimischen Glauben vollziehen. Zwischen einem muslimischen Mann und einer nichtmuslimischen Frau ist eine Heirat erlaubt. Sie muss Mitglied einer anderen monotheistischen Religion sein. Muslimischen Frauen ist es untersagt, Nichtmuslime zu ehelichen.

Die Anerkennung einer islamischen Heirat in Deutschland ist nur mit einem Standesamt möglich, außer die Ehepartner haben keine deutsche Staatsbürgerschaft, die Trauung erfolgte in einem Heimatstaat oder die Hochzeit wurde durch einen mit einer Vollmacht ausgestatteten Vertreter ihres Heimatlandes durchgeführt.

Die islamische Eheschließung wird mit einer Nikah, einer standesamtlichen Trauung vollzogen. In der Nikah werden alle rechtlichen Fragen wie die Morgengabe (Mahr) und andere für die Ehe wichtige Punkte schriftlich festgehalten.

Nur heterosexuellen Paaren ist es dem Islam zufolge erlaubt, zu heiraten. Homosexuellen wie lesbischen Paaren ist eine Heirat verboten. Der Mann muss dem islamischen Recht zufolge volljährig, also 18 Jahre alt sein und seine künftige Ehefrau mindestens das 17. Lebensjahr erreicht haben, um den Ehebund eingehen zu dürfen.

Auf keinen Fall geheiratet werden dürfen Blutsverwandte, Milchverwandete und Verwandte. Als Blutsverwandte gelten Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Eltern und Großeltern.

Milchverwandt ist zum Beispiel ein Kind, welches durch eine Amme gestillt wurde. Es darf später nicht die Amme und auch nicht ihre ersten Blutsverwandten ehelichen.

Welche Dokumente sind erforderlich?

Für eine islamische Ehe werden immer die Personalausweise der künftigen Ehepartner und die standesamtliche Urkunde benötigt.

Die Moschee vor Ort kann bei Bedarf weitere Dokumente anfordern. Am Hochzeitstag muss das Brautpaar nebst einem Stellvertreter der Braut und zwei Zeugen vorstellig sein.

Fazit

Die Ehe unterliegt im Islam bestimmten Regeln, die das künftige Ehepaar einzuhalten hat und beachten muss. 

Die Hochzeitsfeier selbst wird in einer Moschee mit den Gästen und einem köstlichen angemessenen Buffet zelebriert, was für das Brautpaar und alle Anwesenden ein einzigartiges Erlebnis ist.

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